Sicherheit geht vor: Wir sind SiGe-Koordinator

Fotolia 104446352 XSSicherheit und Gesundheit sind hohe Güter – und auf einer Baustelle äußerst wichtig. Entsprechend gibt es Vorschriften und Richtlinien, die bei jedem Bauvorhaben einzuhalten sind: die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung.

Unser Büro verfügt über zwei ausgebildete Koordinatoren mit langjähriger Erfahrung und dem notwendigen baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und koordinativen Wissen. Wir sind Mitglied im Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. (V.S.G.K.).


Wir trennen die Aufgaben des SiGe-Koordinators grundsätzlich von der Bauleitung, um Interessenskonflikte von vornherein zu vermeiden.

Zu den Leistungen, die wir Ihnen in diesem Bereich bieten können, gehören:


Grundleistungen während der Planung und Ausführung

  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten


Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens

  • Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern
  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz
  • Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung
  • Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
  • Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren
  • Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand
  • Organisation und Durchführung von Sicherheitsbedingungen und Sicherheitsbesprechungen
  • Dokumentation


Besondere Leistungen

  • Aufstellen einer Baustellenordnung
  • Teilnahme an allgemeinem Baubesprechung